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Kartierungen & Gutachten

Faunistische und floristische Kartierungen

In der Ökologie sind Kartierungen als Erfassungen des Inventars an Landschafts- und Artgruppen in einem definierten Gebiet zu verstehen. Die RIFCON-Biologen decken ein breites Feld an Artenkenntnissen ab. Dadurch sind wir in der Lage, artenschutzrechtliche Prüfungen im Sinne des § 44 BNatSchG durchzuführen.

RIFCON bietet Kartierungen für planungsrelevante Tier- und Pflanzenarten an und erstellt folgende Gutachten

  • Vegetationskundliche Kartierungen
  • Mammologische Kartierungen (insbesondere Kleinsäuger & Fledermäuse)
  • Avifaunistische Kartierungen (Vögel) inkl. Horst- und Nistplatz-Kartierungen
  • Herpetologische Kartierungen (Amphibien & Reptilien)
  • Gewässerökologische Gutachten
  • Ichthyologische Gutachten (Fische & Rundmäuler), Elektrobefischungen
  • Entomologische Kartierungen (Insekten)
  • Erfassung invasiver gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten (Neobiota)

Die erfassten Daten können in die Erstellung eines Bebauungsplans einfließen, für landschaftsplanerische Maßnahmen verwendet werden, oder der Generierung von ökologischen Datenbanken dienen.

Biotopkartierung

Unter Zuhilfenahme von Geoinformationssystemen (GIS) führen wir bundesweit Biotopkartierungen durch. Neben abiotischen Faktoren (Klima, Boden, usw.), erfassen wir während unserer Begehungen nicht nur Flora und Fauna, sondern auch besondere Strukturelemente und gesetzlich geschützten Biotope, wie Kleingewässer, Trockenmauern und Hohlwege als potentielle Brut- oder Fortpflanzungsstätten sowie die Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie

Artenschutzrechtliche Fachbeiträge (AFBs) & Verträglichkeitsprüfungen

Gibt es im Rahmen von Bauvorhaben begründete Hinweise darauf, dass europarechtlich geschützte Tier- und Pflanzenarten betroffen sind, ist eine artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich. Diese beinhaltet die Prüfungen von Verbotstatbeständen gemäß § 44 des BNAtSchG auf die Anhangs-Arten der FFH-Richtlinie sowie auf europäische Vogelarten.

Sind davon auch Gebiete des Netzes „Natura 2000“ (FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete) beeinträchtigt, schreibt die FFH-Richtlinie bzw. § 34 des BNatSchG eine Prüfung der Verträglichkeit des Projektes mit den festgelegten Erhaltungszielen des betreffenden Gebietes vor. Unsere Leistungen decken folgende Gutachten ab:

  • Relevanzprüfungen
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen (SaPs)
  • FFH-Vorprüfungen
  • FFH Verträglichkeitsprüfungen

Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Die Vermeidung ist als wichtigstes Anliegen der Eingriffsregelung im Bundesnaturschutzgesetz (§ 15 BNatSchG) verpflichtend festgeschrieben. Geeignete und realisierbare Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung können von uns vorgeschlagen werden, um den Eingriff und damit einhergehende Funktions- und Wertverluste auf ein Minimum zu beschränken. Grundsätzlich gilt: Vermeidung und Minderung vor Ausgleich und Ersatz. Werden weitergehende Maßnahmen erforderlich (z.B. um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu verhindern, oder artenschutzrechtliche Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG zu begründen), können diese umgehend von uns durchgeführt werden. Im Einzelnen sind dies:

  • CEF-Maßnahmen (measures to ensure the „continued ecological functionality“)
  • FCS-Maßnahmen (measures to ensure a „favorable conservation status”)

Ökologische Bau- und Umweltbegleitungen

Mit unseren ökologischen Bau- und Umweltbegleitungen stellen wir sicher, dass ihr Vorhaben nicht gegen bestehendes Natur-, Arten- und Umweltschutzrecht verstößt und ermöglichen dadurch einen planungssicheren und verzögerungsfreien Projektablauf. Hierfür erarbeiten wir bereits weit vor Baubeginn geeignete Maßnahmen und Konzepte, und sprechen diese mit den zuständigen Genehmigungsbehörden ab.

  • Sicherung und Schutz von Vögeln, Fledermäusen, Amphibien und Reptilien bei Bauvorhaben
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen im Straßenbau, bei Abrissarbeiten, Sanierung von Gebäuden, etc.
  • Konzepte zur Vermeidung von Umweltschäden und Rechtsverstößen im Bereich Gewässer-, Boden- und Immissionsschutz

Monitoring

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) werden vielfach eingesetzt, um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände bei Eingriffen zu vermeiden. Je nach Eignung müssen diese Maßnahmen im Einzelfall über ein Monitoring auf ihre Wirksamkeit überprüft werden und ggfs. korrigiert/ nachjustiert werden. Notwendigkeit bzw. Anforderungen an das Monitoring sind abhängig von der fachlichen Konfliktbewertung (z.B. Seltenheit der Art, Empfindlichkeit und Wiederherstellbarkeit der Lebensstätten, Bedeutsamkeit eines Vorkommens) und können von uns mit den zuständigen Fachbehörden direkt abgestimmt werden.

Umweltverträglichkeitsstudien

Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVPs) dienen der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben und umfassen dessen unmittelbare und mittelbare Auswirkungen auf die Schutzgüter:

  • Menschen, Tiere und Pflanzen
  • Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
  • Kulturgüter und sonstige Sachgüter
  • Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern

RIFCON erstellt die für die Durchführung von UVPs erforderlichen Umweltverträglichkeitsstudien (Umweltberichte). Diese beinhalten die Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung für Flora und Fauna, Ökokontoverordnung sowie den Kompensationsbedarf. Der Umfang des erforderlichen Ausgleichsbedarfs erfolgt durch einen Vergleich des „Vor- und Nachhers“ der Biotoptypen. Die Differenz davon ergibt den nötigen Ausgleichsbedarf für das Schutzgut „Biotop“ für Flora und Fauna.

Raumnutzungsanalysen (Kartierung von Flugbewegungen)

Raumnutzungsanalysen (RNAs) werden insbesondere für das natur- und artenschutzfachliche Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen (WEA) benötigt und zielen auf die quantitative Ermittlung der Aufenthaltsraten von „WEA-sensiblen“ Vogelarten sowie Fledermausarten im Gefahrenbereich der geplanten Standorte in Relation zu denen im übrigen Aktionsraum ab. RNAs bieten wir in Anlehnung an jeweilige landesspezifische Leitfäden zur Umsetzung des Artenschutzes bei Windkraftplanungen an. Für planungsrelevante Groß- und Greifvögel bedienen wir uns der visuellen Raumnutzungsanalyse; Fledermäuse können von uns gefangen, besendert und entsprechend telemetriert werden.